Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11.10.2017

Kailua Lodge KG · Auf der Pelzerwiese 24 · 23730 Neustadt
Geschäftsführer: Bozkurt Güven

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt des Reservierungsangebotes ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietzins zu leisten, um den Vertrag auf Grundlage des Reservierungsangebotes abzuschließen. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden das Objekt anderweitig vermieten. Der verbleibende Betrag ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig.

2. Mietpreise

Die Mietpreise sind der jeweils für die Haupt-, Zwischen- und Nebensaison gültigen Preisliste zu entnehmen (u. a. einzusehen auf der Internetpräsenz www.kailualodge.de). Die Mietpreise verstehen sich inkl. der Nebenkosten wie Gas, Wasser, Abwasser und Strom. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten.

3. Mietkaution

Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in Höhe von 250,00 € bis 500,00 € (abhängig vom Haustyp) zu verlangen. Die Schlussrechnung erfolgt nach Schlüsselrückgabe.

4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreise geschuldet.

5. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl von Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaub. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl von Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

6. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

7. Annullierung

Grundsätzlich ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich. Die Gründe sind schriftlich genau zu bezeichnen. Mit dem Eingang der Kündigung des Vertrages fallen folgenden Entschädigungszahlungen an:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung
Bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
danach 100 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt das Recht vorbehalten, einen solventen und zumutbaren Ersatzmieter vorzuschlagen. Mit Abschluss eines Mietvertrages mit dem Ersatzmieter tritt dieser zu den vertragsgemäßen Bedingungen zusätzlich in den Vertrag ein. Der Mieter und der Ersatzmieter haften für den Mietzins gesamtschuldnerisch.

8. Höhere Gewalt etc

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

9. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter höhere Gewalt Ereignisse, welche der Vermieter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

10. Leistungen Dritter

Der Vermieter trägt keinerlei Verantwortung für die vermittelte Leistung von Drittanbietern, es sei denn er oder beigezogene Personen handeln grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt der Firmensitz des Vermieters.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Reglung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.